Mietbedingungen für E-Bikes

1. Das Mieten der E-Bikes setzt die Zustimmung unserer Mietbedingungen voraus, die im Folgenden erläutert werden.
2. Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist bei Abholung zu entrichten. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Erstattung.
3. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass eine Kopie davon gespeichert wird. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Buchungen genutzt.  KOLB SPORT wahrt in jedem Fall die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.
4. Schriftliche Stornierungen bis spätestens 72 Stunden vor dem Abholtermin sind kostenlos möglich.  Erhalten wir den Storno zu einem späteren Zeitpunkt, sind 30% der Mietgebühr zu zahlen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, vor Übergabe des E-Bikes eine Kaution zu hinterlegen oder eine gültige Kreditkarte als Sicherheit bereitzustellen. Die Art und Höhe der Kaution werden individuell vereinbart.  Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des E-Bikes in einwandfreiem Zustand vollständig zurückerstattet.  Bei Hinterlegung einer Kreditkarte behält sich der Vermieter das Recht vor, bis zur Rückgabe des E-Bikes eine entsprechende Sicherheitsreservierung vorzunehmen.
6. Der Kunde erhält das E-Bike und Zubehör in einem verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand. Die StVO ist einzuhalten.
7. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der rechtlichen Pflichten, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, zu benutzen. Der Mieter darf die Mietsache nicht abseits  befestigter Wege fahren und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Zweck benutzen. Insbesondere ist eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken,  zur Teilnahme an Rennveranstaltungen oder zur Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe untersagt. Der Mieter darf die Mietsache auf unbefestigten Wegen schieben oder parken, wenn die Mietsache hierdurch nicht beschädigt wird. Der Mieter darf die Mietsache nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen führen und/oder wenn seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere durch den Einfluss von Medikamenten oder bei Krankheit. Es dürfen keine weiteren Personen gleichzeitig neben dem Mieter mit der Mietsache befördert werden. Der Mieter darf den Gepäckträger des E-Bikesnur in angemessener Weise für dessen beabsichtigten Zweck verwenden,  also insbesondere nicht für die Beförderung von lebenden Tieren außerhalb von geeigneten und geschlossenen Transportbehältnissen oder einer Beladung von mehr als 10,0 kg. Die Mietsache darf nur durch den Mieter und mit ihm in einem Haushalt lebende Personen genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe oder Untervermietung durch den Mieter an Dritte zu deren Nutzung ist untersagt. 
8. Der Mieter verpflichtet sich, den Schlüssel vor Verlust, Diebstahl und unbefugter Nutzung zu schützen und ihn nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle des schuldhaften Verlustes des Schlüssels durch den Mieter ist dieser verpflichtet,  einen pauschalierten Schadenssersatz von 50 EUR an KOLB SPORT zu zahlen. 
9. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und die Mietsache außerhalb des Fahrbetriebs stets ordnungsgemäß mit dem ebenfalls überlassenen Fahrradschloss zu sichern, wenn möglich an einem anderen Gegenstand.  Wird die Mietsache über eine zwei Stunden übersteigende Dauer abgestellt, so ist der Mieter verpflichtet, sofern ihm ein umschlossener Ort zur Verfügung steht und dies ihm zumutbar ist, den Akku der Mietsache zu entnehmen und an diesem umschlossenen Ort zu sichern.
10. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit angemessene Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Mietsache während der Mietzeit in einem verkehrssicheren Zustand bleibt. Beispielsweise muss der Mieter regelmäßige Prüfungen auf lose Schrauben oder andere Teile, geeigneten Reifendruck und -zustand, das ordnungsgemäße Funktionieren der Leuchten (Vorder- und Rückleuchte), das Vorhandensein und die  Sichtbarkeit von Reflektoren (hinten und an der Seite), das ordnungsgemäße Funktionieren der Bremsanlage durchführen.
11. Es ist dem Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform untersagt, eine Änderung oder jeglichen mechanischen Eingriff an der  Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, insbesondere  Reparaturen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
12. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich in Textform (E-Mail oder Brief) unter aussagekräftiger Beschreibung und ggfs. Beifügung von Fotos mitzuteilen, wenn während der Mietdauer Mängel und/oder Beschädigungen an der  Mietsache auftreten, die Mietsache in einen Unfall verwickelt wird, oder die Mietsache oder ein Teil davon und/oder ein dazugehöriger Schlüssel (falls dem Mieter ein solcher überlassen wurde) abhandenkommt. KOLB SPORT hat die Wahl, ob er die Reparatur/Instandhaltung und oder Wiederbeschaffung der abhandengekommenen Teile selbst durchführt oder vom Mieter durchführen lässt und wird dies dem Mieter kurzfristig mitteilen.  Entscheidet er sich, die Reparatur/Instandhaltung und/oder Wiederbeschaffung der abhandengekommenden Teile vom Mieter durchführen zu lassen, hat der Mieter einen Kostenvoranschlag bei einer Fachwerkstatt einzuholen  und darf nach Prüfung und Genehmigung des Kostenvoranschlags die Reparatur/Instandhaltung selbständig durchführen lassen. Sollten die Mängel und/oder Beschädigungen und/oder Abhandenkommen von Teilen der  Mietsache auf den Vermieter zurückzuführen sein, wird der Vermieter den Mieter im Rahmen des Kostenvoranschlags von den Kosten freistellen bzw. diese erstatten, soweit der Mieter in Vorleistung tritt. In allen anderen Fällen übernimmt der Mieter die entstandenen Kosten. Im Falle des Abhandenkommens der Mietsache ist der Mieter darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich den etwaig überlassenen Schlüssel sowie etwaig im Besitz des Mieters verbliebene Zubehörteile an den Vermieter  auszuhändigen und den Vermieter bei einer Verlustmeldung gegenüber Dritten, etwa der Polizei oder einer Versicherung, zu unterstützen.
13. Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, sich um eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bemühen und dem Vermieter in Schriftform einen detaillierten Bericht über den Unfallhergang  samt Skizze und – so weit für den Mieter möglich – Fotos von der Unfallstelle sowie Informationen zu der Identität und den Kontaktdaten von Unfallbeteiligten und Zeugen  und, falls relevant, Kennzeichen von beteiligten Fahrzeugen mitzuteilen.
14. Vor der Übergabe sowie bei der Rücknahme des E-Bikes wird gemeinsam mit dem Mieter eine Sichtprüfung des Fahrrads durchgeführt. Dabei können zur Dokumentation Fotos vom Zustand des E-Bikes gemacht werden.  Diese dienen als Nachweis über vorhandene oder neu entstandene Mängel bzw. Schäden.
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